Die Naturheilkunde gliedert sich in verschiedene Behandlungsansätze und Therapieverfahren, wovon einigen als Alternativmedizin anerkannt sind, das heißt sie können ergänzend zu der herkömmlichen wissenschaftlich-begründeten Schulmedizin herangezogen werden. Darunter fallen Verfahren wie die Homöopathie, die traditionelle chinesische Medizin mit ihrer Akupunktur und die Ayurvedische Medizin beispielsweise. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder in der Schmerztherapie können beispielsweise die Akupunktur gute Dienste leisten begleitend zu regelmäßigen Arztbesuchen. Leider werden diese zusätzlichen Behandlungen nur bedingt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Weitere Verfahren der Naturheilkunde, die mitunter übernommen werden sind Atemtherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Osteopathie, Phytotherapie und Shiatsu.
Als Privatpatient mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Kosten vieler alternativen Behandlungsverfahren übernommen, nur sind auch die Versicherungskosten deutlich höher. Aber durch die Bestrebungen der Umstellung des Gesundheitswesens übernehmen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen zumindest bei einigen Naturheilverfahren die Kosten ihrer Mitglieder.
Ein Beizvogel: Behandlungen durch Homöopathie, bei der mittels Ähnlichkeitsprinzip und stark verdünnten Grundsubstanzen Linderung bei bestimmten Beschwerden erwirkt werden, werden unter anderem von folgenden gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern zurückerstattet: die Techniker Krankenkasse (TK), Betriebskrankenkassen (BKKen) und Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKen).
Auch Akupunktur zählt mittlerweile eigentlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen zur Regelleistung, kann dieses Verfahren der traditionellen chinesischen Medizin bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen erhebliche Linderung schaffen. Negativer Effekt dieser positiven Wendung ist allerdings, dass andere Akupunktur-Leistungen von den Kassen nicht mehr übernommen werden.
Weiterhin sollte auch bedacht werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Heilpraktiker definitiv nicht übernehmen, es sei denn, es handelt sich um einen schulmedizinisch ausgebildeten Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. Weiterhin werden viele alternativ-medizinische Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übergenommen, wenn diese stationär beispielsweise in einer Reha erfolgen.